ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
§1 GELTUNGSBEREICH UND UMFANG
1.1. Diese Bedingungen sind Bestandteil sämtlicher Angebote und Verträge, mit welchen wir Produkte verkaufen. Durch die Bestellung anerkennt der Käufer ausdrücklich die Wirksamkeit dieser Bedingungen als Vertragsinhalt. Abweichungen sind nur dann gültig, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind. Mündliche und fernmündliche Erklärungen sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
1.2. Diese Bedingungen gelten auch dann, wenn sie den Geschäftsbedingungen des Vertragspartners entgegenstehen.
§2 VERTRAGS
ABSCHLUSS
2.1. Unsere Angebote sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich und schriftlich als bindend bezeichnet werden. Wir behalten uns die Erfüllung eingehender Bestellungen vor.
2.2. Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn wir den Auftrag schriftlich bestätigen oder erfüllen. Bei sich ändernder wirtschaftlicher Lage des Kunden oder Zahlungsverzug sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
2.3. Bei uns einlangende Bestellungen sind unwiderruflich und binden den Kunden durch zumindest vier Wochen, wobei sich diese Frist angemessen verlängert, wenn nach den Umständen des Einzelfalles eine darüber hinausgehende Annahmefrist tunlich erscheint.
§3 WARE
3.1. Wir liefern Produkte entsprechend unseren schriftlichen Auftragsbestätigungen. Die Inhalte unserer Angebote sind nur dann verbindlich, wenn diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
3.2. Qualitätsschwankungen und Abweichungen in Material, Herstellung, und Farbe sind unvermeidlich und stellen keine Mängel dar, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde.
3.3. Wir leisten für die Eignung der von uns gelieferten Produkte für eine bestimmte Verwendung nur dann Gewähr, wenn eine derartige Gewährleistung ausdrücklich und schriftlich zugesagt wird. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Verwendung unserer Produkte im öffentlichen Raum.
§4 PREISE/ZAHLUNG
4.1. Es gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Preise.
4.2. Im Falle der Steigerung der Herstellungskosten zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung sind wir berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen, sofern diese Steigerungen durch Umstände bedingt sind, welche nicht in unserem Bereich liegen (Materialkosten, Lohnkosten, Steuererhöhungen etc.).
4.3. Es steht uns frei, Anzahlungen auf den Kaufpreis und/oder Sicherheiten für die Bezahlung des Kaufpreises ohne Angabe von Gründen zu verlangen. Werden Anzahlungen nicht geleistet und/oder Sicherheiten nicht gegeben, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und allfällige Schäden jedweder Art, welche uns durch die Vertragsauflösung entstehen, ersetzt zu verlangen.
4.4. Unsere Rechnungen sind binnen 14 Tagen nach Fakturadatum netto spesen- und abzugsfrei zu bezahlen. Bei sich verändernder wirtschaftlicher Lage des Kunden sind wir berechtigt, unsere Forderungen sofort fällig zu stellen.
4.5. Im Falle des Verzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen entsprechend den Bestimmungen des Zinsenrechts-Änderungsgesetzes BGBl 118/2002 zu berechnen. Mahn- und Inkassokosten gehen zu Lasten des Kunden.
4.6.Eingehende Zahlungen werden zunächst auf Mahn- und Inkassokosten, sodann auf entstandene Zinsen und in der Folge auf die jeweils älteste Forderung angerechnet.
4.7. Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist ausgeschlossen.
§5 LIEFERUNG / ANNAHME
5.1. Wir stellen die Produkte ab Werk zur Verfügung, sofern nicht die Zustellung vereinbart wird. Die Ware reist jedoch jedenfalls auf Risiko des Kunden. Allfällige Zölle und Aus- oder Einfuhrabgaben trägt der Kunde.
5.2. Erfüllungsort ist A 6811 Göfis.
5.3. Es gelten die auf der Auftragsbestätigung genannten oder sonst ausdrücklich vereinbarten Liefertermine. Wir sind zu Teillieferungen unter Einhaltung der vereinbarten Termine berechtigt.
5.4. Wird die Lieferung durch Umstände, welche nicht in unserem Bereich liegen oder von uns nicht verschuldet sind verzögert, verlängert dies die Lieferfristen entsprechend. Dem Kunden stehen kein Recht zum Rücktritt vom Vertrag oder sonstige Ansprüche zu.
5.5. Der Kunde ist verpflichtet, uns rechtzeitig sämtliche für die Auftragserfüllung erforderlichen Vorlagen etc. zur Verfügung zu stellen. Entstehen durch eine Säumnis des Kunden bei uns Aufwendungen oder Schäden, insbesondere Produktionsausfälle, sind wir berechtigt, Ersatz zu verlangen.
5.7. Im Preis enthalten ist die ARA Lizenzgebühr für unsere Transportverpackungen. Eine weitergehende Entpflichtung durch uns findet nicht statt.
§6 GEWÄHRLEISTUNG/
PRODUKTFAHRUNG
6.1. Mängelrügen haben bei sonstigem Ausschluss binnen acht Tagen nach Lieferung schriftlich und detailliert zu erfolgen. Dies gilt auch bei Teillieferungen hinsichtlich jeder Lieferung. Können die Mängel auch bei ordnungsgemäßer Überprüfung bei Lieferung nicht festgestellt werden, sind sie unverzüglich nach dem Erkennen, längstens jedoch nach 90 Tagen zu rügen.
6.2. In Fällen der Gewährleistung sind wir nach unserer Wahl zu Verbesserung, Ersatz oder Austausch in angemessener Frist berechtigt. Es steht uns aber auch frei, den Kaufpreis rückzuerstatten. Darüber hinausgehende Ansprüche des Käufers jeder Art sind ausgeschlossen.
6.3. Wir haften nicht für Sachschäden, welche durch Fehler unserer Produkte entstehen, außer der Kunde ist Verbraucher im Sinne des Produkthaftungsgesetzes.
§7 SCHUTZRECHTE
7.1. Der Kunde erklärt ausdrücklich, über sämtliche Schutzrechte an den uns übergebenen Vorlagen, Zeichnungen etc. zu verfügen. Sollten wir wegen der Verletzung von Schutzrechten durch Dritte in Anspruch genommen werden, hat uns der Kunde schad- und klaglos zu halten.
7.2. An von uns erstellten Entwürfen, Zeichnungen, Plänen und sonstigen Hilfsmitteln stehen uns auch nach Bezahlung sämtlicher Rechnungen alle Rechte zu. Jede Verwendung, Nachahmung, Reproduktion oder Weitergabe bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.
§8 EIGENTUMS-
VORBEHALT
Sämtliche Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unserer gegen den Kunden zustehenden Forderungen jeder Art einschließlich Nebengebühren und Kosten in unserem Eigentum. Die Verpfändung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware bedarf unserer ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung. Beim Weiterverkauf der Produkte ist der Käufer auf den bestehenden Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen.
§9 DATENSCHUTZ
Persönliche Daten des Kunden werden von uns für die Abwicklung der Bestellung benötigt und für diese verwendet.
Wir geben Kunden unentgeltlich Auskunft über sämtliche gespeicherten Daten. Über Aufforderung werden wir diese berichtigen, sperren oder löschen.
Die Kundendaten werden von uns an Dritte nicht weitergegeben, sofern dies nicht zur Vertragserfüllung notwendig ist. Jedenfalls werden diese Unternehmen von uns verpflichtet, den Datenschutz zu wahren und dafür Sorge zu tragen, dass Daten nicht missbräuchlich verwendet werden.
Der von uns eingesetzte Internetserver und die Datenbank entsprechen den modernen Sicherheitsanforderungen. Entsprechend der aktuellen technischen Möglichkeiten besteht bestmöglicher Schutz der Daten. Wir weisen aber darauf hin, dass ein vollständiger Schutz der Daten vor Missbrauch und Verlust nicht gewährleistet werden kann.
§10 SCHLUSS-BESTIMMUNG
10.1. Für Rechtsstreitigkeiten ist ausschließlich das sachlich in Frage kommende Gericht in Feldkirch zuständig.
10.2. Auf das Vertragsverhältnis ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden. Die Anwendbarkeit des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Produktekauf wird ausdrücklich ausgeschlossen.
10.3. Sollte eine oder sollten mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit des sonstigen Inhaltes nicht.